Zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsprozessen und den damit verbunden Kosten und (Bau-) Zeitverlusten kommen immer häufiger Schiedsgutachten zur Anwendung.
Vor der Duchführung eines Schiedsgutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtervertrag dem Ergebniss des Schiedsgutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle teilnehmenden Parteien bindend.
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